1. Entschädigung
Seit Juli 2009 erhalten die Mitglieder des Europäischen Parlaments Entschädigungen nach einem einheitlichen Statut. Diese Grundentschädigung ist auf 38,5 % der Grundbezüge eines Richters am Europäischen Gerichtshof festgelegt und muss selbstverständlich versteuert werden. Sonderzahlungen wie ein 13. Gehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht.
Von den Nettobezügen zahle ich monatlich: Partei- und Sonderbeiträge, die Krankenversicherung, Vereinsbeiträge, usw.
2. Amtsausstattung
Ebenso wie die Mitglieder der nationalen Parlamente erhalten die Europaabgeordneten Mittel zur Deckung der Kosten, die ihnen durch die Ausübung ihres Mandats entstehen. Davon begleiche ich Sachausgaben wie beispielsweise die Büromiete für mein Büro in Kiel, die Ausstattung des Wahlkreisbüros und des Büros in Brüssel, EDV im Wahlkreis, Faxgerät, Porto, Telefonanlage und -gebühren, Zeitungen, Briefpapier, Präsente, Informationsschreiben, Anzeigen und so weiter. Einher geht mit dieser Zahlung das Werbungskostenverbot für die Steuererklärung.
Zur Erstattung der Kosten für Unterbringung z.B. im Hotel in Straßburg (12 Sitzungswochen pro Jahr) oder meiner Mietwohnung in Brüssel (mehr als 30 Sitzungswochen pro Jahr) und anderer Kosten (Verkehrsmittel, Einladungen an Besucher, usw.) bekomme ich an Sitzungstagen, an denen ich anwesend bin, ein Tagegeld.
Die Reisekosten der An- und Abreise zu Sitzungen, an denen ich teilnehme, werden unter Vorlage von entsprechenden Abrechnungen erstattet.
3. Weitere Einkünfte
Ich erziele keine weiteren Einkünfte aus anderen Tätigkeiten.
4. Personal
Bei meiner Arbeit in Brüssel beziehungsweise Straßburg und in Schleswig-Holstein werde ich von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Im Rahmen der vom Parlament festgesetzten Haushaltsmittel kann ich diese Mitarbeiter selber auswählen, ihre Gehälter werden allerdings unmittelbar von der Verwaltung des Parlaments beziehungsweise von qualifizierten Zahlstellen in den Heimatländern verwaltet. Gelder für die Personalkosten werden grundsätzlich nicht an die Mitglieder selbst ausgezahlt.






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